1.  Allgemeines

1.1.      

Die IKSV führt jährlich den Grenzland-Cup durch.

1.2.      

Für die Durchführung der Heimrunden sind die teilnehmenden Vereine selbst verantwortlich.

1.3.      

Jeder Verein hat einen Gruppenleiter zu bestimmen, der als Ansprechperson für die IKSV zur Verfügung steht. Die Nennung des Gruppenleiters erfolgt in den Stammdaten des Vereins, welche über die Homepage der IKSV durch den Gruppenleiter gepflegt werden.

1.4.      

Im Allgemeinen gelten die Ausführungsbestimmungen der IKSV sowie die Schiess-vorschriften und Bestimmungen der ISSF.

2.  Teilnahme

2.1.      

Teilnahmeberechtigt sind anerkannte KK-Schützenvereine aller Nationen, ab Rhein Ursprung, im Grenzgebiet 30km Luftlinie beiderseits von Bodensee und Rhein, bis Basel.

2.2.      

Dem Vorstand der IKSV steht es frei, eine beschränkte Anzahl Gastvereine, ausserhalb des in 2.1 genannten Gebietes einzuladen.

2.3.      

Die Anzahl der am Grenzland-Cup teilnehmenden Gruppen pro Verein ist unbeschränkt. Jede Gruppe besteht aus vier Mitgliedern desselben Vereins.

2.4.      

Die Schützen jeder Gruppe sind vor der Runde durch den Gruppenleiter über die Homepage der IKSV bis zu dem durch die IKSV publizierten Datum des Anmeldeschlusses anzumelden. Nach diesem Datum kann keine Anmeldung mehr erfolgen.

2.5.      

Die gemeldeten Schützen sind für die Heimrunden sowie für das Finale (Qualifikation vorausgesetzt) startberechtigt. Eine Zuordnung zu einer bestimmten Gruppe und/oder eines Vereines, kann von Runde zu Runde, als auch zum Finale neu erfolgen.

3.  Durchführung

3.1.      

Der Grenzland-Cup wird über drei Heimrunden und einem anschliessenden Finale ausgetragen.

3.2.      

Der Grenzland-Cup wird in der Stellung Liegend mit Riemen abgehalten.

3.3.      Heimrunden

3.3.1.  

Die drei Heimrunden werden am eigenen oder einem benachbarten Stand des teilnehmenden Vereins ausgetragen. Bei Seilzuganlagen stellt der Verein zusätzlich die Scheiben für die Heimrunden.

3.3.2.  

Die Resultate der Einzelrunden werden gewichtet ausgewertet, so dass die Gruppe mit den besseren Einzelresultaten besser platziert wird.

Die gewichtete Punktzahl errechnet sich aus:

Formel

Beispiel:

 100                          100.1

 99                             99.01

 98                             98.001

 97                             97.0001

 …

3.3.3.  

Bei Punktegleichheit entscheidet:

 1. das bessere Resultat der dritten Heimrunde.

 2. das bessere Resultat der zweiten Heimrunde.

 3. das bessere Resultat der ersten Heimrunde.

3.3.4.  

Die Resultate der Heimrunden sind bis zu dem von der IKSV publizierten Datum über die Homepage der IKSV durch den Gruppenleiter eines jeden Vereines einzureichen.

3.3.5.  

Nach Ablauf des von der IKSV publizierten Datums zur Einreichung der Rundenergebnisse, wird das Formular zur Übermittlung der Rundenergebnisse deaktiviert. Zu spät eingereichte Resultate können für die Auswertung nicht mehr in Betracht gezogen werden. Die Meldegebühren werden hierbei nicht zurück erstattet.

3.3.6.  

Der Gruppenleiter eines jeden Vereines ist für die regelkonforme Durchführung der Heimrunden verantwortlich. Mit Übersendung der Rundenergebnisse bestätigt der Gruppenleiter die sportlich faire Durchführung der Heimrunden sowie die Richtigkeit der eingereichten Resultate.

3.3.7.  

Die IKSV behält sich vor, stichprobenartig die Schusszettel oder Scheiben eines Vereines anzufordern, um die Richtigkeit der eingereichten Ergebnisse zu überprüfen. Zur Zusendung der Standblätter aufgeforderte Vereine sind verpflichtet, diese innerhalb einer Woche der IKSV per Post zukommen zu lassen.

3.3.8.  

Wird Nachweislich bei einem Schützen, einer Gruppe oder dem teilnehmenden Verein festgestellt, dass die Durchführung der Heimrunden nicht nach sportlich fairem Verhalten durchgeführt wurde, kann die IKSV den Verein und dessen gemeldete Gruppen von der Teilnahme am Grenzland-Cup der laufenden Saison ausschliessen. Der Ausschluss eines Vereines erfolgt auch, bei nicht Zusendung angeforderter Schusszettel oder Scheiben wie in 3.3.7 beschrieben. Die Meldegebühren werden hierbei nicht zurück erstattet.

3.4.      Finale

3.4.1.  

Das Finale wird zentralisiert an einem geeigneten Schiesstand, welcher über mindestens 16 Scheibenanlagen verfügt, durchgeführt. Der Schiesstand wird vom Vorstand der IKSV organisiert.

3.4.2.  

Das Finale bestreiten die besten 32 Gruppen ermittelt aus den Resultaten der drei Heimrunden.

3.4.3.  

Sollte eine oder mehrere für das Finale qualifizierte Gruppe(n) am Finale nicht teilnehmen können, rücken die nächst bestplatzierten Gruppen in die Finalstartliste nach.

3.4.4.  

Das Finale wird in fünf Runden ausgetragen, wobei die Punktzahl einer jeden Runde immer gewichtet ausgewertet wird (siehe auch 3.3.2):

 1. Vorrunde 32 Gruppen

 2. Vorrunde 32 Gruppen

Die Summe der beiden Vorrunden bestimmt den Rang nach den beiden Vorrunden.

 3. Viertelfinalrunde 16 Gruppen

 4. Halbfinalrunde 8 Gruppen

 5. Finalrunde 4 Gruppen

Bei Punktegleichheit in den ersten vier Runden entscheiden:

 a. die Anzahl der Tiefschüsse der ganzen Gruppe

 b. die Runde davor.

bei Punktgleichheit in der Finalrunde werden zusätzliche Runden der punktgleichen Gruppen geschossen bis zur endgültigen Entscheidung des Cupsiegers.

4.  Schiessprogramm

4.1.      Heimrundenwettkampf

 1. Die Anzahl an Übungsschüssen ist unbeschränkt.

 2. Zehn Schuss Einzelfeuer.

 3. Bei Seilzuganlagen zwei Schuss pro Spiegel.

4.2.      Finalwettkampf

 1. Die Anzahl an Übungsschüssen ist unbeschränkt.

 2. Zehn Schuss Einzelfeuer.

 3. Bei Seilzuganlagen ein Schuss pro Spiegel.

4.3.      Munition

Die Munition Kaliber .22lr wird durch den Schützen bzw. dessen Verein gestellt.

5.  Auswertung

5.1.      

Die Auswertung der Heimrunden erfolgt zentral durch den Auswerteverantwortlichen der IKSV, gewählt in einer ordentlichen Vorstandssitzung der IKSV.

5.2.      

Der Auswerteverantwortliche kann zur Unterstützung seiner Tätigkeit, selbstständig weitere Personen zu Rate ziehen und eine Kommission bilden.

5.3.      

Die Auswertung des Finales erfolgt durch die vom Vorstand der IKSV eingesetzte Kommission.

5.4.      

Unregelmässigkeiten während des Schiessbetriebs sind unverzüglich der Schiessleitung zu melden. Die begründeten Entscheidungen von Schiessleitung und Auswertekommission sind endgültig und unanfechtbar.

6.  Auszeichnungen

6.1.      Wappenscheibe

6.1.1.  

Zu jeder der drei Heimrunden ist jede gemeldete Gruppe für den Bezug einer Wappenscheibe berechtigt. Bei der Anmeldung muss der Bezug der Wappenscheibe mit angemeldet werden.

6.1.2.  

Derselbe Schütze kann in der Grenzland-Cup-Runde des laufenden Jahres nur einmal Gewinner einer Wappenscheibe werden.

6.1.3.  

Am Finale erhält jede teilnehmende Gruppe als Auszeichnung eine Wappenscheibe mit dem Aufdruck „FINALE“.

6.2.      Finalauszeichungen

6.2.1.  

Jeder Schütze, der nach dem Finale auf den ersten drei Rängen platzierten Gruppen, erhält eine Medaille als Auszeichnung (1.Platz:Gold, 2.Platz: Silber, 3.Platz: Bronze).

6.2.2.  

Die für die Finalrunde qualifizierten Gruppen (siehe 3.4.4) erhalten je einen Becher als Anerkennung für die erbrachte Leistung zum Verbleib.

6.2.3.  

Die für die Finalrunde qualifizierten Gruppen (siehe 3.4.4) erhalten je einen Wanderpreis als Anerkennung für die erbrachte Leistung. Dieser Wanderpreis darf bis zum Finale des folgenden Jahres im Besitz der Gruppe verbleiben. Spätestens zum Finale des folgenden Jahres, muss der Wanderpreis der IKSV wieder ausgehändigt worden sein.

6.3.      Spezialauszeichung

6.3.1.  

Jeder Schütze schiesst parallel zum Gruppenwettkampf, um die Erlangung einer Spezialauszeichnung.

6.3.2.  

Das Punktesystem zur Erlangung der Spezialauszeichnung setzt sich wie folgt zusammen:

 100 Punkte          =             30 Punkte für Spezialauszeichnung

 99 Punkte            =             29 Punkte für Spezialauszeichnung

 98 Punkte            =             28 Punkte für Spezialauszeichnung

 weiter bis

 71 Punkte            =             1 Punkt für Spezialauszeichnung

Die erzielten Punkte der ersten beiden Heimrunden pro laufendem Grenzland-Cup Wettbewerb werden für die Spezialauszeichnung zur Auswertung in Betracht gezogen.

6.3.3.  

Das Erreichen von 225 Punkten  berechtigt zum Bezug einer Spezialauszeichnung. Hierzu ist die Teilnahme an mindestens vier Grenzland-Cup Wettbewerben notwendig, die nicht aufeinanderfolgend sein müssen, da bestehende Punkte für die Spezialauszeichnung nicht verfallen.

6.3.4.  

Die für die Spezialauszeichnung berechtigten Schützen, werden auf der Homepage der IKSV veröffentlicht. Über die Homepage erfolgt auch die Bestellung der Spezialauszeichnung. Für die termingerechte Bestellung der Spezialauszeichnung ist der Gruppenleiter eines jeden Vereines verantwortlich. Zu spät eingegangene Bestellungen können für die laufende Saison nicht mehr berücksichtigt werden.

6.3.5.  

Wurde eine Spezialauszeichnung durch einen Schützen bezogen, wird dessen Punktekonto, um die für die Spezialauszeichnung erforderlichen 225 Punkte, reduziert.

6.3.6.  

Die Punkteverwaltung wird durch den Auswerteverantwortlichen der IKSV geführt.

7.  Finanzen

7.1.      

Als Unkostenbeitrag für die Wappenscheiben, Pokale, Spezialauszeichnungen und die administrativen Spesen wird einmalig ein Vereinsdoppel und für jede der drei Heimrunden sowie für das Finale ein Gruppendoppel erhoben.

7.2.      

Das Vereins-, als auch das Gruppendoppel wird vom Vorstand der IKSV bestimmt. Die jeweilige Höhe des Betrages wird jeweils in der Einladung zum Grenzland-Cup bzw. in der Einladung zum Finale festgeschrieben.

8.  Inkrafttreten

Das Reglement wurde nach dem Wechsel des Vorstandes 2016 überarbeitet und an der Vorstandssitzung am 22. Februar 2017 verabschiedet. Das neue Reglement vom 22. Februar 2017 tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt die letzte Änderung des Reglements von 2009.

Gezeichnet:

Thomas Sperrfechter – Präsident                                      Nadja Schrotter – Kassier

22.02.2017/st

www.grenzlandcup.ch