Reglement für den Grenzland-Cup
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Art. 1 Durchführung

1.1

Die IKSV führt alljährlich den Grenzland-Cup durch.

1.2

Mit der Durchführung der Heimrunden wird ein KK-Schützenverein beauftragt.

1.3

Den Auftrag für die Durchführung vergibt alljährlich neu der Vorstand der IKSV nach Offerten oder Vereinbarungen.

Art. 2 Teilnahme

2.1

Teilnahmeberechtigt sind anerkannte KK-Schützenvereine aller Nationen, beiderseits von Bodensee und Rhein innerhalb eines Raumes von 30 km Luftlinie mit Westgrenze Basel.

2.2

Dem Vorstand der IKSV steht es frei, eine beschränkte Anzahl Gastvereine von ausserhalb dem 2.1 genannten Gebiet einzuladen, für den Final sind max. 2 Gruppen berechtigt, sofern sie die Punktzahl erreicht haben.

2.3

Die Anzahl der teilnehmenden Gruppen pro Verein ist unbeschränkt. Jede Gruppe besteht aus vier Mitgliedern desselben Vereins.

Art. 3 Gliederung und Organisation

3.1

Der Grenzland-Cup besteht aus 3 Heimrunden und dem Final.

3.2

Die 3 Heimrunden werden im eigenen oder einem benachbarten Stand ausgetragen.

3.3

Der Final wird in einem geeigneten Schiessstand, wenn möglich zentralisiert und mit mindestens 16 Scheibenanlagen versehen, ausgetragen. Er wird vom Vorstand der IKSV organisiert.

3.4

Aufgrund der an der ersten Heimrunde teilnehmenden Gruppen ermittelt die Schiesskommission mit dem Vorstand der IKSV, wie viele Gruppen an den beiden folgenden Heimrunden ausscheiden. Gruppen mit derselben Ringzahl, wie die letzte qualifizierte Gruppe, kommen weiter.

3.5

Den Final bestreiten 32 Gruppen der 3. Heimrunde.

3.6

Bei Punktegleichheit entscheiden:

a) die besseren Einzelresultate der 3. Heimrunde,
b) das Total der Gruppen-Resultat aller 3 Heimrunden.

3.7

Der Final wird in 5 Runden ausgetragen:

1. die 1. Vorrunde 32 Gruppen
2. die 2. Vorrunde 32 Gruppen
Das Total der beiden Vorrunden bestimmt den Rang aus den beiden Vorrunden.
3. die Viertelfinalrunde 16 Gruppen
4. die Halbfinalrunde 8 Gruppen
5. die Finalrunde 4 Gruppen

Bei Punktegleichheit in den ersten vier Runden entscheiden:

a) die besseren Einzelresultate
b) die Anzahl der Tiefschüsse der ganzen Gruppe
c) die Runde davor.

Bei Punktegleichheit in der Finalrunde um den Cupsieger werden zusätzliche Runden der punktgleichen Gruppe geschossen bis zur endgültigen Entscheidung.

Art. 4 Kontrolle

Die Auswertung der Heimrunde erfolgt zentral durch den gem. Art. 1.2 beauftragten KK-Schützenverein. Die Auswertung des Finals erfolgt durch die vom Vorstand eingesetzte Kommission. Unregelmässigkeiten während des Schiessbetriebs sind unverzüglich der Schiessleitung zu melden.Die Entscheidungen beider Gremien sind endgültig und unanfechtbar.

Art. 5 Schiessprogramm

5.1

Übungsschüsse unbeschränkt, die Scheiben werden vom eigenen Verein zur Verfügung gestellt.

5.2

Wettkampf: 10 Schuss Einzelfeuer auf die von der IKSV zur Verfügung gestellten, nummerierten Scheiben mit dem aufgedruckten Grenzland-Cup-Signet. Pro Spiegel 2 Schuss, liegend frei. Im Final 1 Schuss pro Scheibenbild. Bei elektronischen Scheiben muss der gelieferte Kleber mit dem Passenresultat überschrieben werden.

5.3

Die Rangordnung wird durch die Summe der 4 Einzelresultate jeder Gruppe bestimmt. Bei Punktgleichheit entscheiden die höheren Tiefschüsse der ganzen Gruppe.

5.4

Die Munition ist nicht vorgeschrieben.

5.5

Im Gruppenstandblatt sind die Namen und Jahrgänge der Schützen einzutragen, bevor der erste Schütze mit dem Programm begonnen hat.

Art. 6 Auszeichnungen

6.1

An den drei Heimrunden ist die Gruppe berechtigt für den Bezug einer Wappenscheibe pro Heimrunde. Bei der Anmeldung muss der Bezug der Wappenscheibe bestimmt werden.

6.2

An der 1. der Final-Ausscheidungsrunde erhält jeder Gruppenschütze als Auszeichnung eine Wappenscheibe mit dem Aufdruck „FINAL“ – unter Anrechnung seiner Wappenscheibe aus den Heimrunden.

6.3

Der gleiche Schütze kann im gleichen Jahr nur einmal Gewinner einer Wappenscheibe werden.

6.4

Am Final werden Wanderpreise abgegeben. Die entsprechenden Bestimmungen werden in einem Wanderpreis-Reglement festgelegt. Die vier erstrangierten Finalgruppen erhalten zusätzlich einen Becher zum Verbleiben.

6.5

Spezialauszeichnung
Jeder Schütze schiesst parallel zum Gruppenwettkampf, um die Spezialauszeichnung.

6.6

Der Erwerb richtet sich nach nachfolgendem Punktesystem. Die Punkteverwaltung wird durch die Auswertungskommission geführt und wird jedes Jahr zur Kontrolle den Vereinen vorgelegt. Es zählen die beiden ersten Heimrunden. 225 Punkte berechtigen zum Bezug einer Medaille.

6.7

Das Punktesystem setzt sich wie folgt zusammen:

100 geschossene Punkte=30 Punkte
99 geschossene Punkte=29 Punkte
98 geschossene Punkte=28 Punkte

und so weiter bis

71 geschossene Punkte=1 Punkt

Art. 7 Finanzielles

7.1

Als Unkostenbeitrag für die Wappenscheiben, Pokale, Spezialauszeichnungen und die administrativen Spesen wird für jede der drei Heimrunden sowie für den Final ein Gruppendoppel (Einsatz) erhoben.

7.2

Das Gruppendoppel (Einsatz) wird vom Vorstand der IKSV bestimmt und in den Ausführungsbestimmungen festgeschrieben.

Art. 8 Allgemeines

8.1

Im übrigen gelten die Ausführungsbestimmungen der IKSV sowie die Schiessvorschriften und Bestimmungen der ISSF.

Art. 9 Inkrafttreten

Diese Reglements-Bestimmungen wurden überarbeitet an der Hauptversammlung vom 13. Februar 2004 in Thal und ersetzen die Bestimmungen vom 28.Januar 1978 und deren Nachträge. Die Reglement-Bestimmungen treten sofort in Kraft. Die Aenderung von Art. 6.1 wurde an der Jahresversammlung 2009 beschlossen.

 Gezeichnet:
 Hans Wüst - Erhard Bieri
 Präsident - Aktuar
 14.02.04/hw