1. Anmeldung

1.1

Die Anmeldung zum Grenzland-Cup erfolgt über die Homepage des IKSV.

1.2

Die Anmeldung enthält die Adresse des Verantwortlichen für den Verein an den Sachlieferungen, als auch die Emailkorrespondenz erfolgen/erfolgt.

 

2. Termine

2.1

Der Terminplan des Grenzland-Cups ist auf der Homepage des IKSV ersichtlich.

2.2

Das Finale findet am Schweizerischen Bettag statt.

 

3. Finanzielles

3.1

Jeder Verein bezahlt eine Stammeinlage von sFr. 10.-.

3.2

Für die drei Heimrunden wird ein Doppel pro Gruppe erhoben. Die Höhe des Gruppendoppels wird jeweils an der Jahresversammlung festgelegt.

3.3

Die Gebühren für die Teilnahme am Grenzland-Cup ist nach der 3. Runde fällig.

3.4

Für das Finale wird ein Gruppendoppel von sFr. 30.- erhoben.

 

4. Durchführung

4.1

Die Gruppenleiter eines jeden Vereines übermitteln zeitgerecht die Ergebnisse ihrer Schützen über die Homepage des IKSV.

 

5. Auswertung

5.1

Den Schützen sowie Gruppenchefs ist jede Trefferauswertung mit Schusslehren während oder nach dem Wettkampf untersagt.

5.2

Die Auswertung der Scheiben erfolgt ausschließlich mit dafür geeigneten Auswertemaschinen und wird vom Verein durchgeführt.

 

 

6. Spesenvergütung

6.1

Die Entschädigung für die Benützung des Schiessstandes am Finale übernimmt die IKSV.

6.2

Schussgebühren oder Benutzungsgebühren für den eigen oder fremden Schiessstand gehen zu lasten des teilnehmenden Vereins.

 

7. Inkrafttreten

Diese Ausführungsbestimmungen wurden am 12.03.2021 überarbeitet und ersetzen die Bestimmungen vom 27.Februar 2017 und deren Nachträge. Die Ausführungsbestimmungen treten sofort in Kraft.

 

Thomas Sperrfechter - Präsident
12.03.2021/st